Bedeutet eine TreuhandserviceVertrauensdienst Bezeichnet einen elektronischen Dienst, der in der Regel gegen Entgelt erbracht wird und Folgendes umfasst: a) die Erstellung, Überprüfung und Validierung elektronischer Signaturen, elektronischer Siegel oder elektronischer Zeitstempel, elektronischer Einschreibedienste und damit zusammenhängender Zertifikate oder b) die Erstellung, Überprüfung und Validierung von Zertifikaten für die Website-Authentifizierung oder c) die Aufbewahrung von elektronischen Signaturen, Siegeln oder Zertifikaten im Zusammenhang mit diesen Diensten - Definition gemäß Artikel 3 Nummer 16 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 die den in dieser Verordnung festgelegten geltenden Anforderungen entsprechen.
– Definition gemäß Artikel 3 Nummer 17 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014