Bedeutet ein UnternehmenEntität bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die nach dem innerstaatlichen Recht des Ortes ihrer Niederlassung gegründet und als solche anerkannt wurde und die in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann. Definition gemäß Artikel 6 der Richtlinie (EU) 2022/2555 (NIS2-Richtlinie) als solche in einem Mitgliedstaat nach nationalem Recht anerkannt sind, mit Ausnahme der Justiz, der Parlamente oder der Zentralbanken, die die folgenden Kriterien erfüllen:
(a) sie zur Deckung eines im Allgemeininteresse liegenden Bedarfs errichtet wurde und keinen industriellen oder kommerziellen Charakter hat;
(b) sie besitzt Rechtspersönlichkeit oder ist gesetzlich befugt, im Namen einer anderen Einrichtung mit Rechtspersönlichkeit zu handeln;
(c) sie wird überwiegend vom Staat, von Gebietskörperschaften oder von anderen Einrichtungen des öffentlichen Rechts finanziert, unterliegt hinsichtlich ihrer Leitung der Aufsicht durch diese Körperschaften oder Einrichtungen oder hat ein Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgan, das mehrheitlich aus Mitgliedern besteht, die vom Staat, von Gebietskörperschaften oder von anderen Einrichtungen des öffentlichen Rechts ernannt worden sind;
(d) sie die Befugnis hat, natürlichen oder juristischen Personen Verwaltungs- oder Regulierungsentscheidungen zu übermitteln, die ihre Rechte bei der grenzüberschreitenden Bewegung von Personen, Waren, Dienstleistungen oder Kapital betreffen.
– Definition gemäß Artikel 6 der Richtlinie (EU) 2022/2555 (NIS2-Richtlinie)