Bedeutet eine Dienstleistung, die normalerweise gegen Entgelt über elektronische Kommunikationsnetze erbracht wird und mit Ausnahme von Dienstleistungen, die Inhalte bereitstellen oder redaktionell steuern, die über elektronische Kommunikationsnetze und -dienste übermittelt werden, die folgenden Arten von Dienstleistungen umfasst:
(a) ‘Internetzugangsdienst’ gemäß Nummer 2 des zweiten Absatzes von Artikel 2 der Verordnung (EU) 2015/2120;
(b) zwischenmenschlicher Kommunikationsdienst; und
(c) Dienstleistungen, die ausschließlich oder hauptsächlich in der Übertragung von Signalen bestehen, wie Übertragungsdienste, die für die Bereitstellung von Machine-to-Machine-Diensten und für Rundfunkzwecke genutzt werden.
– Definition nach Artikel 2 Nummer 4 der Richtlinie (EU) 2018/1972