Digitaler Dienst

bedeutet jeder Dienst der Informationsgesellschaft, das heißt, jeder Dienst, der in der Regel gegen Entgelt, aus der Ferne, auf elektronischem Weg und auf individuellen Abruf eines Dienstleistungsempfängers erbracht wird.

Für die Zwecke dieser Definition:

(i) ‘aus der Ferne’ bedeutet, dass die Dienstleistung erbracht wird, ohne dass die Parteien gleichzeitig anwesend sind;

(ii) bedeutet ‘auf elektronischem Weg’, dass die Dienstleistung anfänglich mittels elektronischer Geräte zur Verarbeitung (einschließlich digitaler Komprimierung) und Speicherung von Daten an ihrem Bestimmungsort gesendet und dort empfangen wird und vollständig über Draht, Funk, optische Mittel oder andere elektromagnetische Mittel übertragen, übermittelt und empfangen wird;

(iii) ‘auf individuelle Anforderung eines Dienstleistungsempfängers’ bedeutet, dass die Dienstleistung durch die Übermittlung von Daten auf individuelle Anforderung erbracht wird.

– Definition gemäß Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates