Bedeutet eine natürliche oder juristische Person, die eine oder mehrere Treuhanddienstleistungen entweder als qualifizierter oder als nicht qualifizierter Anbieter erbringt.qualifizierter TreuhanddienstleisterQualifizierter Anbieter von Treuhanddienstleistungen bezeichnet einen Vertrauensdiensteanbieter, der einen oder mehrere qualifizierte Vertrauensdienste erbringt und dem von der Aufsichtsstelle der qualifizierte Status zuerkannt wurde - Definition gemäß Artikel 3 Nummer 20 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014.
– Definition gemäß Artikel 3 Nummer 19 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014