Bedeutet die Fähigkeit von Netz- und Informationssystemen, mit einem gegebenen Grad an Zuversicht jeder Ereignis abzuwehren, die die Verfügbarkeit, Authentizität, Integrität oder Vertraulichkeit gespeicherter, übertragener oder verarbeiteter Daten oder von Diensten, die von diesen Netz- und Informationssystemen angeboten werden oder über diese zugänglich sind, beeinträchtigen können;
– Definition gemäß Artikel 6 der Richtlinie (EU) 2022/2555 (NIS2-Richtlinie)