Qualifizierter Anbieter von Treuhanddienstleistungen

Bedeutet eine TreuhanddienstleisterVertrauensdiensteanbieter Bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die einen oder mehrere Vertrauensdienste entweder als qualifizierter oder als nicht qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter erbringt - Definition gemäß Artikel 3 Nummer 19 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 der eine oder mehrere qualifizierte Treuhanddienstleistungen erbringt und von der Aufsichtsbehörde den qualifizierten Status erhält.

- Definition gemäß Artikel 3, Punkt (20), der Verordnung (EU) Nr. 910/2014