(a) ein elektronisches Kommunikationsnetz gemäß der Definition in Artikel 2 Nummer 1 der Richtlinie (EU) 2018/1972;
(b) jedes Gerät oder jede Gruppe miteinander verbundener oder zusammenhängender Geräte, von denen eines oder mehrere nach einem Programm eine automatische Verarbeitung digitaler Daten vornehmen, oder
(c) digitale Daten, die von den unter die Buchstaben a und b fallenden Elementen zum Zwecke ihres Betriebs, ihrer Nutzung, ihres Schutzes und ihrer Pflege gespeichert, verarbeitet, abgerufen oder übermittelt werden;
– Definition gemäß Artikel 6 der Richtlinie (EU) 2022/2555 (NIS2-Richtlinie)