Über NIS 2

Die NIS2-Richtlinie stärkt die EU CybersicherheitCybersecurity "Cybersicherheit" ist die Cybersicherheit im Sinne von Artikel 2 Nummer 1 der Verordnung (EU) 2019/881; - Definition gemäß Artikel 6 der Richtlinie (EU) 2022/2555 (NIS2-Richtlinie) "Cybersicherheit" bezeichnet die Tätigkeiten, die erforderlich sind, um Netz- und Informationssysteme, die Nutzer solcher Systeme und andere von Cyberbedrohungen betroffene Personen zu schützen; - Definition gemäß Artikel 2 Nummer 1 der Verordnung (EU) 2019/881;Erweiterung der Anforderungen in allen Sektoren, um die Widerstandsfähigkeit zu verbessern, RisikoRisiko Bezeichnet das Potenzial für Verluste oder Störungen, die durch ein Ereignis verursacht werden, und wird als Kombination aus dem Ausmaß eines solchen Verlusts oder einer solchen Störung und der Wahrscheinlichkeit des Eintretens des Ereignisses ausgedrückt. Definition gemäß Artikel 6 der Richtlinie (EU) 2022/2555 (NIS2-Richtlinie) Management und Sicherheit der Lieferkette.

NIS 2 und seine Auswirkungen auf die Cybersicherheit

Die Richtlinie über die Netz- und Informationssicherheit 2 (NIS2) ist ein bahnbrechender Rechtsrahmen, der von der Europäischen Union eingeführt wurde und auf dem Fundament der ursprünglichen NIS-Richtlinie aufbaut. So wie sich die digitale Landschaft weiterentwickelt, so entwickeln sich auch die Bedrohungen, die sich gegen kritische Infrastrukturen und wichtige Dienste richten. Die NIS2-Richtlinie geht auf diese Herausforderungen ein, indem sie den Anwendungsbereich der Cybersicherheitsanforderungen ausweitet und die Verpflichtungen für Organisationen sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor erhöht. Das Hauptziel der Richtlinie besteht darin, die Widerstandsfähigkeit der EU im Bereich der Cybersicherheit zu stärken und sicherzustellen, dass kritische Infrastrukturen, Versorgungsketten und wichtige Dienste gegen eine ständig wachsende und ausgefeilte Palette von Cyberbedrohungen geschützt sind.

Die Entwicklung von NIS zu NIS 2

ie ursprüngliche NIS-Richtlinie, die 2016 verabschiedet wurde, war ein bedeutender Schritt zur Verbesserung der Cybersicherheitslage der EU. Sie schuf die erste Reihe verbindlicher Regeln für die Cybersicherheit in der gesamten Union, indem sie die Mitgliedstaaten verpflichtete, nationale Strategien zu entwickeln und den Betreibern wesentlicher Dienste (OES) und digitaler DienstDigitaler Dienst jede Dienstleistung der Informationsgesellschaft, d. h. jede in der Regel gegen Entgelt elektronisch im Fernabsatz und auf individuellen Abruf eines Empfängers erbrachte Dienstleistung. Im Sinne dieser Definition bedeutet i) "im Fernabsatz", dass die Dienstleistung ohne gleichzeitige Anwesenheit der Beteiligten erbracht wird; ii) "auf elektronischem Wege", dass die Dienstleistung mittels Geräten für die elektronische Verarbeitung (einschließlich digitaler Kompression) und Speicherung von Daten am Ausgangspunkt gesendet und am Zielort empfangen wird und vollständig über Draht, über Funk, auf optischem oder anderem elektromagnetischem Wege übertragen, weitergeleitet und empfangen wird; iii) "auf individuellen Abruf eines Empfängers von Diensten", dass die Dienstleistung durch Übermittlung von Daten auf individuelle Anforderung erbracht wird. - Definition gemäß Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates Anbieter (DSP). Mit der zunehmenden Komplexität und Reichweite von Cyber-Bedrohungen wurden jedoch die Grenzen der ursprünglichen NIS-Richtlinie deutlich.

Die NIS 2 ist die Antwort der EU auf diese sich entwickelnden Herausforderungen. Mit ihr werden nicht nur die Bestimmungen der ursprünglichen Richtlinie aktualisiert, sondern auch ihr Anwendungsbereich erheblich ausgeweitet. Die Richtlinie deckt nun zusätzliche Sektoren ab, unter anderem das verarbeitende Gewerbe, Post- und Kurierdienste, die Abfallwirtschaft und die Lebensmittelproduktion. Durch die Ausweitung der Sektoren, die robuste Cybersicherheitsmaßnahmen umsetzen müssen, stellt die NIS 2 sicher, dass ein größerer Teil der kritischen Infrastrukturen der EU vor Cyberbedrohungen geschützt ist.

Die wichtigsten Bestimmungen der NIS2

Mit der NIS 2 werden mehrere wichtige Bestimmungen eingeführt, die die Cybersicherheitslage von Organisationen in der gesamten EU verbessern sollen.

Erweiterter Anwendungsbereich
Die NIS 2 gilt für ein breiteres Spektrum von Sektoren und Einrichtungen als die ursprüngliche Richtlinie. Dies schließt sowohl öffentliche als auch private Stellen in Branchen ein, die zuvor nicht abgedeckt waren. Damit wird anerkannt, dass Cyber-Bedrohungen jeden Teil der Wirtschaft mit potenziell verheerenden Auswirkungen treffen können.
Strengere Anforderungen an das Risikomanagement und die Berichterstattung
Organisationen, die in den Anwendungsbereich der NIS 2 fallen, müssen ein umfassendes Risikomanagement betreiben. Dazu gehören regelmäßige Risikobewertungen, die Umsetzung geeigneter Cybersicherheitsmaßnahmen und die Einrichtung klarer Protokolle für VorfallVorfall Bezeichnet ein Ereignis, das die Verfügbarkeit, Authentizität, Integrität oder Vertraulichkeit gespeicherter, übermittelter oder verarbeiteter Daten oder der von Netz- und Informationssystemen angebotenen oder über sie zugänglichen Dienste beeinträchtigt. Definition gemäß Artikel 6 der Richtlinie (EU) 2022/2555 (NIS2-Richtlinie) Berichterstattung und Reaktion.
Verbesserte Sicherheit der Lieferkette
Eine der wichtigsten Neuerungen der NIS 2 ist die Betonung der Sicherheit von Lieferketten. Die Richtlinie erkennt an, dass Schwachstellen in einem Teil der Lieferkette weitreichende Auswirkungen haben können, und verlangt daher von Unternehmen, dass sie sicherstellen, dass ihre Lieferanten und Partner robuste Cybersicherheitsstandards einhalten.
Verstärkte Rechenschaftspflicht und Sanktionen
Mit der NIS 2 werden strengere Durchsetzungsmechanismen und höhere Strafen bei Nichteinhaltung eingeführt. Dies spiegelt das Engagement der EU wider, sicherzustellen, dass Unternehmen die Cybersicherheit ernst nehmen und in die notwendigen Maßnahmen zum Schutz ihrer Tätigkeiten und Kunden investieren.
Obligatorische Zusammenarbeit und Informationsaustausch
Die NIS 2 fördert die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedsstaaten sowie zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor. Dieser kooperative Ansatz ist für eine wirksame Reaktion auf grenzüberschreitende Cyber-Bedrohungen und eine koordinierte Reaktion auf Zwischenfälle unerlässlich.
Schwerpunkt auf Cybersecurity Governance
Die NIS 2 verlangt, dass Unternehmen klare Richtlinien und Verfahren entwickeln, die Rollen, Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten auf allen Ebenen des Unternehmens festlegen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Cybersicherheit nicht nur ein IT-Thema ist, sondern eine wichtige Komponente der gesamten Geschäftsstrategie.

Wie sich NIS 2 auf Organisationen auswirkt

Die Auswirkungen der NIS 2 auf Unternehmen können gar nicht hoch genug eingeschätzt werden. Der erweiterte Anwendungsbereich und die strengeren Anforderungen der Richtlinie zwingen Unternehmen dazu, einen proaktiven, umfassenden Ansatz für die Cybersicherheit zu verfolgen. Diejenigen, die in den neu erfassten Sektoren tätig sind, müssen sich schnell anpassen, robuste Risikomanagementstrategien einführen, die Protokolle für die Reaktion auf Zwischenfälle stärken und ihre Lieferketten sichern. Die Einhaltung der NIS 2 ist jetzt von entscheidender Bedeutung für die Aufrechterhaltung der Widerstandsfähigkeit von Unternehmen und den Schutz vor sich entwickelnden Cyber-Bedrohungen.

Einer der wichtigsten Aspekte von NIS 2 ist der Schwerpunkt auf der Sicherheit der Lieferkette. In dem heutigen vernetzten digitalen Ökosystem ist die Sicherheit Ihres Unternehmens nur so stark wie das schwächste Glied in Ihrer Lieferkette. NIS 2 hat dies erkannt und legt großen Wert darauf, dass alle Lieferanten und Partner strenge Cybersicherheitsstandards einhalten. Dies setzt voraus, dass Unternehmen gründliche Risikobewertungen ihrer Lieferketten durchführen, strenge Cybersicherheitsmaßnahmen einführen und kontinuierlich auf potenzielle Schwachstellen achten.

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