Das Europäische Datenschutzgesetz

Verordnung (EU) 2023/2854 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2023 über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Zugang zu Daten und deren Nutzung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinie (EU) 2020/1828 (Datengesetz)

Die Verordnung (EU) 2023/2854, auch bekannt als Data Act, legt harmonisierte Regeln für den fairen Zugang zu und die Nutzung von Daten innerhalb der Europäischen Union fest. Diese Verordnung ist ein wichtiger Teil der umfassenderen Strategie der EU, einen Binnenmarkt für Daten zu schaffen, der sicherstellt, dass Daten auf eine Art und Weise zugänglich sind und genutzt werden können, die Innovation und Wirtschaftswachstum fördert und gleichzeitig die Nutzerrechte schützt.

Aufbau und wichtige Abschnitte

  1. Zielsetzung und Anwendungsbereich: Die Verordnung zielt darauf ab, Hindernisse für die gemeinsame Nutzung von Daten zu beseitigen und sicherzustellen, dass die von vernetzten Produkten und zugehörigen Diensten erzeugten Daten von den Nutzern abgerufen und verwendet werden können, einschließlich der gemeinsamen Nutzung mit Dritten ihrer Wahl. Sie legt die Bedingungen fest, unter denen die Dateninhaber den Nutzern und Dritten die Daten in fairer, angemessener und nicht diskriminierender Weise zur Verfügung stellen müssen.
  2. Rechte und Pflichten: Die Verordnung legt klare Rechte für die Nutzer fest, um auf Daten zuzugreifen, die durch die Nutzung vernetzter Produkte und damit verbundener Dienste entstehen. Außerdem werden den Dateninhabern Verpflichtungen auferlegt, Zugang zu diesen Daten zu gewähren, insbesondere um die Interoperabilität zu gewährleisten und eine monopolistische Kontrolle über die Daten zu verhindern.
  3. Vertragliche Fairness: Mit der Verordnung werden privatrechtliche Vorschriften eingeführt, die sicherstellen, dass Verträge über die gemeinsame Nutzung von Daten fair sind und keine Ungleichgewichte zwischen den Parteien ausnutzen. Dieser Abschnitt ist entscheidend für den Schutz kleinerer Unternehmen und Verbraucher vor missbräuchlichen Bedingungen, die von mächtigeren Dateninhabern auferlegt werden.
  4. Zugriff durch öffentliche Stellen: Unter außergewöhnlichen Umständen erlaubt die Verordnung dem öffentlichen Sektor, einschließlich der Europäischen Kommission und anderer EU-Einrichtungen, den Zugang zu Daten, die für die Erfüllung von Aufgaben im öffentlichen Interesse erforderlich sind, wie z. B. in Notfällen.
  5. Interoperabilität und Normen: Die Verordnung unterstreicht die Notwendigkeit der Interoperabilität zwischen verschiedenen Datensystemen und legt Anforderungen an technische Standards fest, um den nahtlosen Datenaustausch zwischen verschiedenen Plattformen und Diensten zu erleichtern.
  6. Änderungen der bestehenden Gesetzgebung: Das Datengesetz ändert auch die Verordnung (EU) 2017/2394 und die Richtlinie (EU) 2020/1828, um sie an die neuen Regeln für den Zugang zu Daten und deren Verwendung anzupassen.

Diese Verordnung ist von zentraler Bedeutung für die Gestaltung der digitalen Landschaft in der EU, da sie eine wettbewerbsfähigere und innovativere Wirtschaft ermöglicht und gleichzeitig sicherstellt, dass Daten in den verschiedenen Sektoren verantwortungsvoll und gerecht genutzt werden.

NIS 2 Lieferkette erhalten RisikoRisiko Bezeichnet das Potenzial für Verluste oder Störungen, die durch ein Ereignis verursacht werden, und wird als Kombination aus dem Ausmaß eines solchen Verlusts oder einer solchen Störung und der Wahrscheinlichkeit des Eintretens des Ereignisses ausgedrückt. Definition gemäß Artikel 6 der Richtlinie (EU) 2022/2555 (NIS2-Richtlinie) Checkliste

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