Bedeutet eine digitaler DienstDigitaler Dienst jede Dienstleistung der Informationsgesellschaft, d. h. jede in der Regel gegen Entgelt elektronisch im Fernabsatz und auf individuellen Abruf eines Empfängers erbrachte Dienstleistung. Im Sinne dieser Definition bedeutet i) "im Fernabsatz", dass die Dienstleistung ohne gleichzeitige Anwesenheit der Beteiligten erbracht wird; ii) "auf elektronischem Wege", dass die Dienstleistung mittels Geräten für die elektronische Verarbeitung (einschließlich digitaler Kompression) und Speicherung von Daten am Ausgangspunkt gesendet und am Zielort empfangen wird und vollständig über Draht, über Funk, auf optischem oder anderem elektromagnetischem Wege übertragen, weitergeleitet und empfangen wird; iii) "auf individuellen Abruf eines Empfängers von Diensten", dass die Dienstleistung durch Übermittlung von Daten auf individuelle Anforderung erbracht wird. - Definition gemäß Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates die es den Nutzern ermöglicht, Abfragen einzugeben, um grundsätzlich alle Websites oder alle Websites in einer bestimmten Sprache auf der Grundlage einer Abfrage zu einem beliebigen Thema in Form eines Schlüsselworts, einer Sprachanfrage, eines Satzes oder einer anderen Eingabe zu durchsuchen, und die Ergebnisse in einem beliebigen Format zurückgibt, in dem Informationen zu dem angeforderten Inhalt gefunden werden können.
- Definition gemäß Artikel 2, Punkt (5) der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates