Bedeutet eine elektronische Dienstleistung, die normalerweise gegen Entgelt erbracht wird und aus Folgendem besteht:
(a) die Erstellung, die Prüfung und die Gültigkeitsfeststellung von elektronischen Signaturen, elektronischen Siegeln oder Zeitstempeln, notariell beglaubigten elektronischen Zustelldiensten und Zertifikaten, die sich auf diese Dienste beziehen, oder
(b) die Erstellung, Verifizierung und Validierung von Zertifikaten zur Authentifizierung von Websites; oder
(c) die Aufbewahrung von elektronischen Signaturen, Siegeln oder Zertifikaten im Zusammenhang mit diesen Diensten.
– Definition gemäß Artikel 3 Nummer 16 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014