{"id":963,"date":"2024-01-29T16:48:06","date_gmt":"2024-01-29T16:48:06","guid":{"rendered":"https:\/\/nis2resources.eu\/?page_id=963"},"modified":"2024-08-12T02:13:15","modified_gmt":"2024-08-12T02:13:15","slug":"richtlinie-3","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/nis2resources.eu\/de\/richtlinie-3\/","title":{"rendered":"CER-Richtlinie (EU) 2022\/2557"},"content":{"rendered":"
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Richtlinie \u00fcber die Widerstandsf\u00e4higkeit kritischer Einrichtungen (CER)<\/h2>\n\n\n\n
Richtlinie (EU) 2022\/2557 des Europ\u00e4ischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 \u00fcber die Widerstandsf\u00e4higkeit kritischer Einrichtungen und zur Aufhebung der Richtlinie 2008\/114\/EG des Rates (CER-Richtlinie)<\/div>\n\n\n\n
Mehr erfahren<\/span><\/span><\/path><\/svg><\/span><\/span><\/a><\/div>\n<\/div>\n <\/div><\/div>\n\n\n\n

Die CER-Richtlinie ist so aufgebaut, dass sie einen umfassenden Rahmen f\u00fcr die Verbesserung der Widerstandsf\u00e4higkeit kritischer Stellen in der EU bietet. Sie ist in mehrere Schl\u00fcsselabschnitte gegliedert, die die Ziele der Richtlinie, den Anwendungsbereich, die spezifischen Verpflichtungen f\u00fcr die Mitgliedstaaten und kritische Stellen sowie die Mechanismen f\u00fcr die Zusammenarbeit und die Durchsetzung umrei\u00dfen. Die Struktur umfasst:<\/p>\n\n\n\n

Aufbau und wichtige Abschnitte<\/h3>\n\n\n\n
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  1. Die CER-Richtlinie ist so aufgebaut, dass sie einen umfassenden Rahmen f\u00fcr die Verbesserung der Widerstandsf\u00e4higkeit kritischer Stellen in der EU bietet. Sie ist in mehrere Schl\u00fcsselabschnitte gegliedert, in denen die Ziele der Richtlinie, der Anwendungsbereich, die spezifischen Verpflichtungen f\u00fcr die Mitgliedstaaten und kritische Stellen sowie die Mechanismen f\u00fcr die Zusammenarbeit und Durchsetzung dargelegt sind.<\/li>\n\n\n\n
  2. Allgemeine Bestimmungen und Zielsetzungen<\/strong>: In diesem Abschnitt werden die Ziele der Richtlinie definiert, zu denen die St\u00e4rkung der Widerstandsf\u00e4higkeit kritischer Einrichtungen gegen\u00fcber verschiedenen Risiken, einschlie\u00dflich Naturkatastrophen, Terrorismus und Cyberangriffen, geh\u00f6rt. Er legt auch den Anwendungsbereich der Richtlinie fest, indem er die Sektoren und Arten von Einrichtungen nennt, die abgedeckt werden.<\/li>\n\n\n\n
  3. Verpflichtungen der Mitgliedstaaten<\/strong>: Die Richtlinie sieht vor, dass jeder EU-Mitgliedsstaat daf\u00fcr verantwortlich ist, kritische Einrichtungen in seinem Zust\u00e4ndigkeitsbereich zu identifizieren. Die Mitgliedstaaten m\u00fcssen sicherstellen, dass diese Einrichtungen robuste Resilienzma\u00dfnahmen umsetzen. In diesem Abschnitt werden auch die nationalen Rahmenbedingungen beschrieben, die die Mitgliedstaaten einrichten m\u00fcssen, einschlie\u00dflich der Benennung der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden und der Erstellung nationaler Strategien zum Schutz kritischer Infrastrukturen.<\/li>\n\n\n\n
  4. Verpflichtungen f\u00fcr kritische Einrichtungen<\/strong>: Die von den Mitgliedstaaten ermittelten kritischen Einrichtungen m\u00fcssen die spezifischen Anforderungen der CER-Richtlinie erf\u00fcllen. Diese umfassen die Durchf\u00fchrung RisikoRisiko<\/span> Bezeichnet das Potenzial f\u00fcr Verluste oder St\u00f6rungen, die durch ein Ereignis verursacht werden, und wird als Kombination aus dem Ausma\u00df eines solchen Verlusts oder einer solchen St\u00f6rung und der Wahrscheinlichkeit des Eintretens des Ereignisses ausgedr\u00fcckt. Definition gem\u00e4\u00df Artikel 6 der Richtlinie (EU) 2022\/2555 (NIS2-Richtlinie)<\/a><\/span><\/span><\/span> Bewertungen, die Umsetzung von Sicherheitsma\u00dfnahmen und die Meldung von Vorf\u00e4llen, die sich auf ihren Betrieb auswirken k\u00f6nnten. Die Richtlinie unterstreicht auch die Bedeutung der Resilienzplanung und -vorsorge und verlangt von den Einrichtungen, Resilienzpl\u00e4ne zu entwickeln und zu pflegen.<\/li>\n\n\n\n
  5. Zusammenarbeit und Informationsaustausch<\/strong>: Die Richtlinie f\u00f6rdert die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und kritischen Einrichtungen. Sie skizziert Mechanismen f\u00fcr den Informationsaustausch sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene, um die kollektive Resilienz zu verbessern. In diesem Abschnitt wird auch die Rolle der Europ\u00e4ischen Kommission bei der Erleichterung der Zusammenarbeit und der Gew\u00e4hrleistung einer koh\u00e4renten Umsetzung der Richtlinie in der gesamten EU vorgestellt.<\/li>\n\n\n\n
  6. Beaufsichtigung und Durchsetzung<\/strong>: Die CER-Richtlinie enth\u00e4lt Bestimmungen f\u00fcr die \u00dcberwachung kritischer Stellen und die Durchsetzung ihrer Einhaltung. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, \u00dcberwachungs- und Durchsetzungsmechanismen einzurichten, um sicherzustellen, dass die kritischen Stellen die Anforderungen der Richtlinie einhalten. In diesem Abschnitt werden auch die Sanktionen f\u00fcr die Nichteinhaltung der Richtlinie beschrieben.<\/li>\n\n\n\n
  7. Schlussbestimmungen<\/strong>: Dieser Abschnitt enth\u00e4lt \u00dcbergangsma\u00dfnahmen, Fristen f\u00fcr die Umsetzung sowie Bestimmungen f\u00fcr die \u00dcberpr\u00fcfung und \u00c4nderung der Richtlinie.<\/li>\n\n\n\n
  8. Die wichtigsten Abschnitte der CER-Richtlinie<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

    Die wichtigsten Abschnitte der CER-Richtlinie<\/h3>\n\n\n\n