{"id":623,"date":"2024-01-29T16:47:57","date_gmt":"2024-01-29T16:47:57","guid":{"rendered":"https:\/\/nis2resources.eu\/?page_id=623"},"modified":"2024-08-09T07:40:44","modified_gmt":"2024-08-09T07:40:44","slug":"article-2","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/nis2resources.eu\/de\/richtlinie-2022-2555-nis2\/artikel-2\/","title":{"rendered":"Artikel 2, Anwendungsbereich"},"content":{"rendered":"
1. Diese Richtlinie gilt f\u00fcr \u00f6ffentliche oder private Einrichtungen der in Anhang I oder II genannten Art, die als mittlere Unternehmen im Sinne von Artikel 2 des Anhangs der Empfehlung 2003\/361\/EG gelten oder die in Absatz 1 des genannten Artikels vorgesehenen H\u00f6chstgrenzen f\u00fcr mittlere Unternehmen \u00fcberschreiten und ihre Dienstleistungen oder T\u00e4tigkeiten in der Union erbringen.<\/p>\n\n\n\n
Artikel 3 Absatz 4 des Anhangs der genannten Empfehlung gilt nicht f\u00fcr die Zwecke der vorliegenden Richtlinie.<\/p>\n\n\n\n
2. Unabh\u00e4ngig von ihrer Gr\u00f6\u00dfe gilt diese Richtlinie auch f\u00fcr Einrichtungen der in Anhang I oder II genannten Art, wenn:<\/p>\n\n\n\n
(a) Die Dienstleistungen werden erbracht von:<\/p>\n\n\n\n
(i) Anbieter \u00f6ffentlicher elektronischer Kommunikationsnetze oder \u00f6ffentlich zug\u00e4nglicher elektronischer Kommunikationsdienste;<\/p>\n\n\n\n
(ii) TreuhandserviceVertrauensdienst<\/span> Bezeichnet einen elektronischen Dienst, der in der Regel gegen Entgelt erbracht wird und Folgendes umfasst: a) die Erstellung, \u00dcberpr\u00fcfung und Validierung elektronischer Signaturen, elektronischer Siegel oder elektronischer Zeitstempel, elektronischer Einschreibedienste und damit zusammenh\u00e4ngender Zertifikate oder b) die Erstellung, \u00dcberpr\u00fcfung und Validierung von Zertifikaten f\u00fcr die Website-Authentifizierung oder c) die Aufbewahrung von elektronischen Signaturen, Siegeln oder Zertifikaten im Zusammenhang mit diesen Diensten - Definition gem\u00e4\u00df Artikel 3 Nummer 16 der Verordnung (EU) Nr. 910\/2014<\/span><\/span><\/span> Anbieter;<\/p>\n\n\n\n (iii) Register f\u00fcr Bereichsnamen der obersten Stufe und Anbieter von Bereichsnamensystemen;<\/p>\n\n\n\n (b) die UnternehmenEntit\u00e4t<\/span> bezeichnet eine nat\u00fcrliche oder juristische Person, die nach dem innerstaatlichen Recht des Ortes ihrer Niederlassung gegr\u00fcndet und als solche anerkannt wurde und die in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten aus\u00fcben kann. Definition gem\u00e4\u00df Artikel 6 der Richtlinie (EU) 2022\/2555 (NIS2-Richtlinie)<\/a><\/span><\/span><\/span> in einem Mitgliedstaat der einzige Erbringer einer Dienstleistung ist, die f\u00fcr die Aufrechterhaltung kritischer gesellschaftlicher oder wirtschaftlicher Aktivit\u00e4ten wesentlich ist;<\/p>\n\n\n\n (c) die Unterbrechung des von der Stelle erbrachten Dienstes k\u00f6nnte erhebliche Auswirkungen auf die \u00f6ffentliche Sicherheit, die \u00f6ffentliche Ordnung oder die \u00f6ffentliche Gesundheit haben;<\/p>\n\n\n\n (d) eine Unterbrechung der von dem Unternehmen erbrachten Dienstleistung k\u00f6nnte zu einer erheblichen systemischen RisikoRisiko<\/span> Bezeichnet das Potenzial f\u00fcr Verluste oder St\u00f6rungen, die durch ein Ereignis verursacht werden, und wird als Kombination aus dem Ausma\u00df eines solchen Verlusts oder einer solchen St\u00f6rung und der Wahrscheinlichkeit des Eintretens des Ereignisses ausgedr\u00fcckt. Definition gem\u00e4\u00df Artikel 6 der Richtlinie (EU) 2022\/2555 (NIS2-Richtlinie)<\/a><\/span><\/span><\/span>insbesondere f\u00fcr Sektoren, in denen eine solche St\u00f6rung grenz\u00fcberschreitende Auswirkungen haben k\u00f6nnte;<\/p>\n\n\n\n (e) die Stelle ist wegen ihrer besonderen Bedeutung auf nationaler oder regionaler Ebene f\u00fcr den betreffenden Sektor oder die betreffende Art von Dienstleistung oder f\u00fcr andere voneinander abh\u00e4ngige Sektoren in dem Mitgliedstaat kritisch;<\/p>\n\n\n\n