A Europ\u00e4ische Richtlinie<\/strong> und eine Verordnung<\/strong> sind beides Rechtsakte der Europ\u00e4ischen Union, aber sie funktionieren unterschiedlich. A Verordnung<\/strong> ist unmittelbar nach ihrem Inkrafttreten in allen EU-Mitgliedstaaten anwendbar und durchsetzbar, ohne dass weitere Ma\u00dfnahmen der nationalen Regierungen erforderlich sind. Sie ist in der gesamten EU rechtsverbindlich und gew\u00e4hrleistet die Einheitlichkeit der Gesetze in den Mitgliedstaaten. Auf der anderen Seite ist ein Richtlinie<\/strong> gibt ein Ziel vor, das alle EU-L\u00e4nder erreichen m\u00fcssen, aber es ist Sache der einzelnen L\u00e4nder, zu entscheiden, wie sie es in ihre nationalen Gesetze umsetzen (implementieren). Richtlinien sind nicht direkt anwendbar, sondern m\u00fcssen in jedem Mitgliedstaat durch nationale Gesetze in Kraft gesetzt werden.<\/p>\n\n\n\n
Bei der Umsetzung einer Richtlinie befolgen die L\u00e4nder in der Regel die gleichen Schritte, um die Einhaltung der EU-Ziele zu gew\u00e4hrleisten und sie gleichzeitig mit den nationalen Rechtssystemen in Einklang zu bringen. Zun\u00e4chst entwirft die nationale Regierung Gesetze oder \u00c4nderungen an bestehenden Gesetzen, die mit den Anforderungen der Richtlinie \u00fcbereinstimmen. Dieser Prozess beinhaltet h\u00e4ufig Konsultationen mit Interessengruppen, einschlie\u00dflich der Industrie, \u00f6ffentlichen Einrichtungen und der \u00d6ffentlichkeit, um die Auswirkungen der Richtlinie zu ber\u00fccksichtigen. Sobald der Entwurf ausgearbeitet ist, durchl\u00e4uft er die StandardStandard<\/span> Eine technische Spezifikation, die von einem anerkannten Normungsgremium zur wiederholten oder st\u00e4ndigen Anwendung angenommen wurde, deren Einhaltung nicht zwingend vorgeschrieben ist und bei der es sich um eine der folgenden Normen handelt:\r(a) \"internationale Norm\" eine Norm, die von einem internationalen Normungsgremium angenommen wurde; b) \"europ\u00e4ische Norm\" eine Norm, die von einer europ\u00e4ischen Normungsorganisation angenommen wurde; c) \"harmonisierte Norm\" eine europ\u00e4ische Norm, die auf der Grundlage eines Antrags der Kommission auf Anwendung der Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union angenommen wurde; d) \"nationale Norm\" eine Norm, die von einem nationalen Normungsgremium angenommen wurde - Definition gem\u00e4\u00df Artikel 2 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1025\/2012 des Europ\u00e4ischen Parlaments und des Rates.<\/span><\/span><\/span> Gesetzgebungsverfahren im Land, das Lesungen, Debatten und Abstimmungen im nationalen Parlament umfassen kann. Nach der Verabschiedung wird das neue oder ge\u00e4nderte Gesetz offiziell erlassen und tritt in Kraft, wodurch die Anforderungen der EU-Richtlinie erf\u00fcllt werden. Die Europ\u00e4ische Kommission \u00fcberwacht den Umsetzungsprozess, um sicherzustellen, dass alle Mitgliedstaaten die Richtlinien innerhalb der festgelegten Frist und in \u00dcbereinstimmung mit dem EU-Recht umsetzen.<\/p>\n\n\n\n